WEG VERWALTUNG

Sie suchen einen WEG Verwalter, der sich um alle Belange der Gemeinschaft kümmert? Dann sind wir für Sie da und sorgen für die verlässliche Verwaltung.

WIR ERLEDIGEN DAS FÜR SIE

Sie suchen im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Partner, der sich um Ihr gemeinsames Eigentum kümmert?

Wir finden die WEG Verwaltung umfasst mehr Aufgaben als die Einberufung von Eigentümerversammlungen mit der entsprechenden Herbeiführung von Beschlüssen, der Erstellung von Jahresabschlussrechnungen oder der Aufstellung eines ordentlichen Wirtschaftsplanes.

Wir entwickeln mit den Eigentümern Strategien für die Steigerung der Objektqualität. Es ist Ihr Eigentum. Sprechen Sie mit einem Partner, der an Ihnen und der Aufgabenbewältigung interessiert ist.

UMFASSENDE BERATUNG

Informationen, Erfassung, Betreuung,
Durchführung, Instandhaltung

Erfassung aller Objekt- und Eigentümerstammdaten

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum

Erarbeitung des Finanzstatus, der die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontostände enthält

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung

Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten

Der Verwalter übernimmt die Versammlungsleitung der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse sowie Beschluss der Führung einer Beschlusssammlung

Geldverwaltung

Führen der offenen Fremdkonten der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.); verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage; Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer in Deutschland ansässigen Bank

Buchführung

  • Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
  • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchführung im Vertragszeitraum
  • Buchen der Bankbewegungen wie Hausgeldzahlungen, Abrechnungsergebnisse, Rechnungen usw.
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung